Seit 1993 ist das Ministerium für Öffentliche Arbeiten, Transport und Umwelt für alle Seezeichen Spaniens einschließlich der Kanarischen Inseln und der afrikanischen Regionen Ceuta und Melilla verantwortlich. Die Schlüsselfunktion hat hierbei die zentrale Hafenbehörde "Puertos del Estado" mit Sitz in Madrid. Sie bestimmt die Planung, Koordination und Festlegung aller Seezeichen Spaniens. Auf der Grundlage dieser Rahmenplanung übernehmen verteilt über alle Landesteile die folgenden 27 untergeordneten Hafenbehörden den Betrieb und die Unterhaltung der Seezeichen und Leuchtfeuer:
Alicante, Almería-Motril, Bahía de Algeciras, Avilés, Bahía de Cádiz, Baleares, Barcelona, Bilbao, Cartagena, Castellón, Ceuta, Ferrol-San Ciprián, Gijón, Huelva, La Coruña, Las Palmas, Málaga, Marín-Pontevedra, Melilla, Pasajes, Santa Cruz de Tenerife, Santander, Sevilla, Tarragona, Valencia, Vigo, Vilagarcía.
Eine Zentralbehörde war bereits seit 1842 für sämtliche Leuchtfeuer zuständig, deren Kompetenz noch durch die Verfassung von 1978 gestärkt wurde. Die nun gültige Regelung wirkt demgegenüber mit allen Vor- und Nachteilen dezentralisierend.