In Leuchtfeuerverzeichnissen wird die Sichtbarkeit eines Leuchtfeuers beschrieben, sofern sie in einem bestimmten Winkel eingeschränkt ist. Mit Sichtbarkeit ist in diesem Zusammenhang die Verdeckung des Leuchtfeuers durch Hindernisse in einem bestimmten Sektor des Vollkreises gemeint. Ausgehend von der Seeseite werden alle Winkel und Kreissegmente im Uhrzeigersinn aufgeführt, in denen das Leuchtfeuer durch Landvorsprünge, Vorgebirge, Inseln oder Gebäude verdeckt wird. Im Idealfall eines ringsum sichtbaren Leuchtfeuers ist keine Angabe nötig.
Sichtbehinderungen durch Landmassen sind stets problematisch, denn unter Umständen ist die Sichtbeschränkung abhängig von der Entfernung zwischen Leuchtfeuer und Beobachter. Scheint ein Leuchtfeuer über eine Landzunge hinweg, ist es manchmal nur aus größerer Distanz sichtbar und in Küstennähe verdeckt.
Manche Leuchtfeuerbehörden ersetzen das Laternenglas auf der dem Land zugewandten Seite durch Metallpanele. Das ist beispielsweise auf den gesamten britischen Inseln üblich. Spanische und portugiesische Leuchtturmlaternen sind dagegen nur in Ausnahmefällen gegenüber der Landseite geschlossen, wenn das Leuchtfeuer direkt gegenüber Wohngebäuden exponiert ist oder Störungen des Straßenverkehrs nach sich ziehen könnte.