Definitionsgemäß beschreibt die Lichtpunkthöhe eines Leuchtturmes, engl. elevation, den vertikalen Abstand zwischen dem Meerespiegel bei mittlerem Hochwasser und der Höhe der Lichtquelle. Sie bestimmt die geographische Reichweite eines Leuchtfeuers maßgeblich.
Die Lichtpunkthöhe ist abhängig von der Höhe des Bauwerks und der Höhenlage des Leuchtfeuerstandorts. Sinnvollerweise stehen beide in einem vernünftigen Zusammenhang. Ist ein Leuchtfeuerstandort bereits deutlich über dem Meeresspiegel gelegen, so dass eine erwünschte geographische Reichweite erzielt wird, macht der Bau eines Turmes keinen Sinn. Gegebenenfalls genügt es sogar, die Laterne direkt auf ein niedriges Fundament zu setzen. Umgekehrt erfordern flache Küstenabschnitte oftmals den Bau von mehr als 50 m hohen Leuchttürmen.
Anders als bei der Nenntragweite eines Leuchtfeuers ist eine besonders große Lichtpunkthöhe oft ungünstig. Vor allem an den Küsten von West- und Nordeuropa liegen zu hohe Leuchtturmstandorte oft im Nebel, so dass hier eine Lichtpunkthöhe um 60 m häufig optimal ist. Umgekehrt ist im trockeneren Mediterrangebiet eine Lichtpunkthöhe von über 200 m nicht nachteilig und keineswegs selten.
In Seekarten und Leuchtfeuerverzeichnissen wird die Lichtpunkthöhe stets in Fuß oder Metern angegeben.