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Die Turmhöhe beschreibt als Größe die vertikale Erstreckung der gesamten Struktur vom Fuß bis zum Laternendach und nicht etwa die Distanz zwischen Turmfuß und Lichtpunktebene. Die Höhe eines Leuchtfeuergebäudes ist im wesentlichen davon abhängig, welche geographische Reichweite ein Leuchtfeuer erzielen soll, und wie hoch sich der Baugrund desselben über dem Meeresspiegel befindet.
Leuchtfeuergebäude sind nicht grundsätzlich turmförmig und gleichen manchmal normalen Wohngebäuden. Türme als Träger einer Leuchtfeuereinrichtung sind überall dort erforderlich, wo der Bauplatz so niedrig gelegen ist, daß ein zweigeschossiges Gebäude diese Funktion nicht mehr erfüllen kann. Zwischen der Höhe des Baugrundes über dem Meerespiegel und der Höhe des Bauwerkes besteht ein enger gegensätzlicher Zusammenhang. So gibt es bei niedrigen Küstenabschnitten bis zu 80 m hohe Leuchttürme. Hoch gelegene Leuchtfeuer bestehen nur aus einem niedrigen Turm oder Gebäude. Manchmal ist die Laterne sogar lediglich einem Fundament aufgesetzt und an ein Wohngebäude angebaut. Es ist kein Zufall, dass in der englischen Sprache ein Leuchtturm als Lighthouse bezeichnet wird, im Niederländischen dagegen als Vuurtoren.
In Seekarten und Leuchtfeuerverzeichnissen wird die Turmhöhe stets in Fuß oder Metern angegeben.
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